Der Kollodium-Negativprozess

zurück

Ich praktiziere seit 2014 das Kollodium-Nassplattenverfahren. Dieses Verfahren erzeugt genaugenommen unterbelichtete Negative. Da das Silber auf der Platte durch die Unterbelichtung nicht dunkel wird, sondern silbrig hell bleibt, bildet dieses die hellen Töne. Durch Beschichtung der Rückseite der Glasplatten mit schwarzer Acyrylfarbe erscheinen dann die unbelichteten Stellen dunkel, wie bei einem Positiv.

Nun ist es ja so, dass das fotografierte Bild auf der Glasplatte einmalig ist, sozusagen ein Unikat. Eine Vervielfältigung ist jetzt nur durch scannen und wieder ausdrucken, also digital möglich.

1850 erfand der Franzose Desire Blanquart-Evrard den Albumindruck. Dafür brauchte man aber ein Negativ welches als Kopiervorlage für den Druck dienen sollte.

Mit dem 1851 erfundenen Kollodium-Nassplattenverfahren war es möglich, Negative und damit dann theoretisch unendlich viele Kopien herzustellen. Dazu muss die mit Kollodium (Negativkollodium) und Silbernitrat beschichtete Platte länger belichtet und das belichtete Silber auf der Platte durch einen Intensivierungsprozess dichter, also dunkler gemacht werden. Dann erscheint das Silber dunkel und die nicht belichteten Stellen lassen das Licht durch, sind also hell. Wir haben ein Negativ.

Der Prozess der Negativherstellung unterscheidet sich etwas von der Positivherstellung und diesen möchte ich hier beschreiben.